Sonderbestimmungen – Services

Allgemeines:

Die Website www.ma-art.at wird von der MA-Art® e.U. betrieben wobei unter anderem Services angeboten werden. Alle Seiten und Dokumente (der Website www.ma-art.at, sowie jeder sonstige Austausch, egal auf welche Art) dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wir behalten es uns ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder den gesamten Inhalt ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, ergänzen, löschen oder zeitweise oder endgültig einzustellen.

Brennservice Bedingungen:

    1. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MA-Art® e.U. nachrangig zu diesen Sonderbestimmungen.
    2. Nur autorisierte MA-Art-Mitarbeiter/innen haben das Recht, den MA-Art® Brennraum alleine zu betreten, die Öfen zu setzen, zu entladen, die Brennkurven zu programmieren oder die Öfen in Betrieb zu nehmen.
    3. MA-Art-Kunden sind verpflichtet, falls sie in Begleitung die Werkstätten oder Brennräume betreten, die MA-Art-Gesundheits- und Sicherheitsanweisungen, die im MA-Art® Studio ausgehängt sind, zu lesen und einzuhalten.
    4. Vor Inanspruchnahme des Brennservices ist ein Auftragsformular auszufüllen welches auf www.ma-art.at zum Download bereitsteht und die aktuellen Preise sowie diese Bedingungen für den MA-Art® Brennservice enthält.
    5. Wir behalten uns das Recht vor, das Brennen von Werkstücken zu verweigern, die nach unserer Ansicht die Brennöfen an sich, oder die in die Brennöfen eingesetzten Werke anderer Kunden beschädigen könnten.
    6. Wir bieten Brennvorgänge sowohl per Kilo Keramikstücke als auch pro Ofen an.
    7. Die Bezahlung erfolgt erst nach wiegen und Übernahme der Roh- bzw. Keramikware durch MA-Art® e.U mittels Erlagschein oder Internet Banking gem. zugesandter E-Mail-Rechnung. Der Brand wird sofort nach Einlangen der Zahlung bearbeitet und die angegebene Dauer (Lieferzeit) beginnt zu laufen. Im Zuge der Übernahme und nach dem Brennvorgang werden die Werkstücke zur Identifizierung und zur Dokumentation fotografiert. Auf Wunsch werden die Fotos gemeinsam mit der (Brenn-) Temperatur Kurve an den Kunden übermittelt.
    8. Brennvorgänge werden nur ausgeführt, wenn ein Ofen mit einer entsprechenden Anzahl an Keramikstücken gefüllt ist. Die Entscheidung hierüber unterliegt dem MA-Art-Personal. Wenn Werkstücke individuell gebrannt werden sollen, können die zur Verfügung stehenden Öfen als Ganzes zu einem Fixpreis gemietet werden.
    9. Abhängig von der aktuellen Werkstättenauslastung und dem daraus entstehenden Bedarf an Brennöfen, kann die zum Brennen eines Werkstücks erforderliche Zeit variieren. MA-Art® haftet nicht für längere Wartezeiten, die entstehen können.
    10. Der gewünschte Temperaturbereich und die Anzahl der Werkstücke, die in diesem Temperaturintervall gebrannt werden sollen, sind im Auftragsformular festzuhalten. Individuelle Temperaturanpassungen sind bei kommunalen Brennvorgängen nicht möglich, da die Einstellungen so gewählt werden, dass ein Gesamterfolg für die gebräuchlichsten Objekte und Materialien erzielt wird. Ein/e Kunde/in kann jedoch einen gesamten Ofen buchen und für diesen Brennvorgang einen personalisierten Brennzyklus (Brennkurve) vereinbaren.
    11. Der/die Kunde/in bestätigt im Auftragsformular, dass der gewünschte Brenntemperaturbereich für ein Werkstück sowohl mit den Temperaturangaben der von ihm/ihr verwendeten keramischen Masse als auch mit den Temperaturangaben der für dieses Werkstück verwendeten Glasur(en) übereinstimmen. Abweichungen sind bekannt zu geben. Weiters bestätigt der Kunde, dass Werkstücke für den Rohbrand mindestens 2 Wochen getrocknet wurden. Für lederharte Rohware bieten wir ein Trockenservice an. Bei Falschangaben haftet der/die Kunde/in für etwaige Schäden.
    12. Eine angemessene Vorbereitung der Werkstücke vor dem Glasurbrand ist erforderlich. Wenn ein/e KundIn nicht sicher ist, wie ein Stück zum Brennen vorzubereiten ist, wird er/sie gebeten, sich an eine/n MA-Art-Mitarbeiter/in zu wenden.
    13. Die MA-Art® e.U. übernimmt trotz aller Sorgfalt keine Verantwortung für den Verlust oder die Beschädigung von Roh- und Keramikware. Wir haften weder für die Unversehrtheit von zum Brand übernommener Werkstücke noch für etwaige Misserfolge, die sich durch einen Brennvorgang ergeben können. Da die MA-Art® keinen Einfluss auf Material und Ausführung der Werkstücke hat, können keine Garantien, Zusicherungen oder sonstige Rechtsansprüche auf den Erfolg des Brandes gegeben werden. Auf unserer Homepage https://www.ma-art.at (Beitrag der Kategorie: Brennservice) sind Informationen über die Gefahren und Risiken beim Brand sowie deren Ursachen näher erläutert. Eine Haftung von MA-Art® e.U. für etwaige direkte oder indirekte Schäden, ausgenommen grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, ist dezidiert ausgeschlossen. Haftungen gemäß dem Produkthaftgesetz bleiben davon unberührt.
    14. Alle Werkstücke, die nicht innerhalb von 2 Monaten abgeholt werden, werden entsorgt bzw. können von interessierten Personen mitgenommen werden. Die MA-Art® e.U. kann für derart entsorgte Keramikstücke in keinster Weise belangt werden.
    15. Wenn die vorliegenden Bedingungen nicht eingehalten werden, haftet der/die Kund/in für Schäden, die durch seine Werkstücke an den Brennöfen oder Brennplatten verursacht werden, und muss alle Reparatur- und/oder Ersatzkosten übernehmen.

Glasierservice Bedingungen:

    1. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MA-Art® e.U. nachrangig zu diesen Sonderbestimmungen.
    2. Es gelten die oben angeführten Bedingungen für das Brennservice und darüber hinaus alle im Anschluss folgenden Punkte.
    3. Die MA-Art® e.U. übernimmt keinerlei Haftung für das Ergebnis. Im Besonderen sind hier Kundenvorstellungen, Farbabweichungen, Glasureffekte, Nadelstiche oder sonstige Glasurfehler gemeint.

 

Video- und Bildquellenangabe sowie Bildlizenzen für diese Seite: © MA-Art® e.U. Miriam Auer, sowie Bilder unter Pixabay Lizenz